Pflegebedürftige Personen, die zuhause oder in einer Wohngemeinschaft von Angehörigen gepflegt werden, haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln bis zu einem Betrag von 40 € pro Monat. Oft ist nicht bekannt, dass diese Kosten von der Krankenkasse übernommen werden können.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse:
- Die zu pflegende Person muss einem Pflegegrad (1, 2, 3, 4, 5) zugewiesen sein.
- Die zu pflegende Person lebt zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft.
- Die zu pflegende Person wird von einer Privatperson oder gemeinsam mit einem ambulanten Pflegedienst betreut.
Die Stadt-Apotheke unterstützt Sie bei der Beantragung der Pflegehilfsmittel
So beantragen Sie die Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel – ganz schnell und einfach:
- Antrag auf Kostenübernahme unten herunterladen.
- Antrag ausfüllen.
- Antrag von der versicherten oder der bevollmächtigten Person unterschreiben lassen.
- Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag in der Stadt-Apotheke abgeben oder einsenden.
- Die Stadt-Apotheke leitet Ihren Antrag an die Krankenkasse weiter.
Nach erfolgter Genehmigung steht dem kostenfreien Bezug einer Pflegebox mit Produkten im Wert von bis zu 40€ pro Monat nichts mehr im Wege. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne in der Anwendung der Pflegehilfsmittel.